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Die Ausbildung in den Kursen Teil 1-3 hat vorwiegend die theoretische und
praktische Schulung für den deutschen Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer,
Erlaubnis Gleitschirmfliegen (A-Schein) zum Ziel. Schulungen für z.B.
Zusatzberechtigungen/Erweiterungen des Luftfahrerscheines (für Überlandflüge)
erfolgen bei den verschiedenen Kursen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung.
Die Vorschriften der Gleitschirm-Schule und des Gleitschirm-Clubs, sowie die
Bestimmungen der zuständigen Behörden und Verbände werden grundsätzlich
anerkannt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich über die Vorschriften und
Bestimmungen ggf. selbst zu informieren und seine theoretischen Kenntnisse und
praktischen Fertigkeiten jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten.
Aus
Sicherheitsgründen und um einen geordneten Ausbildungsablauf zu gewährleisten,
kann ein Teilnehmer aus dem laufenden Schulungsprogramm/Kurs ausscheiden,
wenn er einen für die Ausbildung wichtigen Schulungsabschnitt versäumt.
Nachschulungen
oder Kurswiederholungen aufgrund nicht fliegbarer Witterungsverhältnisse (z. B. Regen, zu starker
Wind) werden im Rahmen der Kulanz kostengünstig angeboten und sind spätestens
8 Monate nach dem betreffenden Kurs wahrzunehmen. Die Teilnahme ist
nur bei freien Kursplätzen und im Rahmen eines der laufenden Kurse möglich und
wird mit 30,- Euro pro Kurstag berechnet. Bei Verwendung einer von uns
erworbenen Gleitschirm-Ausrüstung (kompletten Ausrüstung) werden pro Tag nur
10,- Euro berechnet. Die Teilnahme erfolgt bei einem der laufenden Kurse.
Kursteilnahmen nach mehr als 8 Monaten Ausbildungsunterbrechung werden mit der
jeweils vollen Kursgebühr berechnet. Alle anderen Regelungen bedürfen der
schriftlichen Zustimmung der 1. DAeC Gleitschirm-Schule Heinz Fischer GmbH.
Auf den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- Versicherung
wird ausdrücklich hingewiesen, damit bei Eintritt eines nicht abwendbaren
Ereignisses, welches eine komplette oder teilweise Kursteilnahme nicht möglich
macht, eine Erstattung der Kursgebühren/Gästezimmerkosten, etc. möglich
ist.
Bei nachweislicher Rücktrittserklärung von einem Kurs, etc., die spätestens
8 Wochen vor Kursbeginn erfolgt ist, erhält der Teilnehmer 50 Prozent der
berechneten Kursgebühren zurückerstattet. Bei nachweislicher Rücktrittserklärung
die spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgt, werden 25 Prozent der
Kursgebühren zurückerstattet. Bei einem späteren Rücktritt werden die
Kursgebühren voll berechnet.
Die theoretischen und praktischen Prüfungen für den Erwerb einer
Flugberechtigung (z.B. "A-Schein") sind kein offizieller Bestandteil
der Kurse, werden aber durch uns angeboten und organisiert. Zusätzliche
Schulungen, die nach einer nicht erfolgreichen Prüfung notwendig werden, sind
in den Kursgebühren nicht enthalten.
Kann aus
wichtigem Grunde ein Kurs oder Weiterschulung nicht stattfinden und können
einzelne Schulungstage eines Kurses, aufgrund z.B. Krankheit eines
Gleitschirm-Lehrers oder aus sonstigen organisatorischen Gründen nicht
durchgeführt werden, so erhält der Teilnehmer einen Ersatztermin für den
ausgefallenen Kurs, bzw. die ausgefallenen Kurstage. Einen weiteren Anspruch
kann der Teilnehmer nicht geltend machen; dies betrifft vor allem Ersatzansprüche
für Reisebuchungen, Zimmerreservierungen, Fahrtkosten, Urlaubsregelungen, etc
..
Schulungsteilnehmer
oder Teilnehmer eines Lehrganges, etc., die den Anweisungen der
Gleitschirm-Lehrer oder des eingesetzten Personals nicht unverzüglich
nachkommen, können sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen erfolgt im Regelfall ein
sofortiger Ausschluss von jeder weiteren Teilnahme am Kurs oder Lehrgang. Eine
Rückerstattung der Kurs- oder Teilnahmegebühren erfolgt in einem solchen
Fall nicht. Jeder Schulungsteilnehmer und jeder Teilnehmer eines sonstigen
Lehrganges nimmt auf eigenes Risiko und Gefahr an der jeweiligen Maßnahme
teil. Die Gleitschirm-Schule, der Gleitschirm-Club und das eingesetzte
Personal haften nur für Schäden, die im Rahmen der abgeschlossenen
Versicherungen abgedeckt sind. Jede darüber hinausgehende Haftung ist
ausgeschlossen, unabhängig von Ursachen und Art des Ereignisses.
Jeder Teilnehmer
bei einer Schulung oder eines sonstigen Lehrganges, etc., haftet für alle Schäden,
die er fahrlässig am Ausbildungsgerät, Leihgerät oder sonstwo verursacht.
Der Verlust eines Ausrüstungsgegenstandes ist in jedem Fall zu ersetzen.
Die Verwendung
einer eigenen Gleitschirm-Ausrüstung während der Kurse,
etc. muss vom
Ausbildungsleiter/Geschäftsführer ausdrücklich genehmigt werden. Aus
Sicherheitsgründen werden nur Gleitschirm-Ausrüstungen akzeptiert, die eine
komplette Sicherheits und Flugtüchtigkeitsüberprüfung der
1.DAeC-Gleitschirm-Schule ohne Beanstandung durchlaufen haben und der
Kursteilnehmer die Ausrüstung innerhalb der letzten 24 Monate bei der 1.
DAeC-Gleitschirm-Schule käuflich erworben hat. Schulungsteilnehmer, die eine
Gleitschirm-Schulungs-Ausrüstung (Leih-Ausrüstung) der 1.
DAeC-Gleitschirm-Schule verwenden, sind im Rahmen der gesetzlichen
Luftfahrt-Haftpflicht mitversichert.
Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung zum Kurs, etc., dass er
die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt
und an keiner körperlichen oder geistigen Krankheit leidet, die einer
Teilnahme entgegensteht.
Der Kauf von Gleitschirm-Ausrüstungen und Zubehör, einschließlich
sonstiger Artikel, wie z.B. Bücher, Videos, etc. ist vom Umtausch
ausgeschlossen. Gleitschirm-Ausrüstungen werden im Regelfall vor dem
Verkauf eingeflogen, Zubehör auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft.
Eine Minderung des Kaufpreises aufgrund dieser Funktionsüberprüfungen kann
nicht erfolgen; dies gilt auch für eingeflogene Gleitschirm-Ausrüstungen,
wenn z.B. durch das Einfliegen Gebrauchtspuren erkennbar sind. Für den
ordnungsgemäßen Einsatz der Gleitschirm-Ausrüstung, des Zubehörs oder
sonstiger Artikel, haftet alleine der Käufer.
Bei Bestellungen
von Gleitschirm-Ausrüstungen, Zubehör, etc. gilt immer der zum Liefertermin
mögliche Standard, der durch die entsprechenden Lieferangebote möglich ist.
Die üblichen Abweichungen und möglichen Änderungen bei den Produkten
werden, soweit dies durch die Herstellung bedingt ist, akzeptiert. Dies gilt
grundsätzlich für alle produktionsbedingten Änderungen, auch ohne Rücksprache
oder Hinweise beim Verkauf. Wird nicht ausdrücklich ein Farbwunsch, bzw.
eine Ausführung schriftlich vereinbart, so gelten die Ausführungen der
zum Zeitpunkt der Auslieferbarkeit erhältlichen Waren. Alle Lieferungen
erfolgen zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers.
Alle Waren
bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der 1. DAeC
Gleitschirm-Schule Heinz Fischer GmbH. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
87629 Füssen im Allgäu.
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