Position und Landeeinteilung

Endlich hat der Flugschüler seine Lizenz in der Tasche und darf alleine fliegen. Nach den ersten Flügen im bekannten Gelände folgt dann der große Flug im Unbekannten. Ein fremdes Gelände lockt, und der Flugneuling muss zum ersten Mal sein Gelerntes an einem neuen Flugberg umsetzen.

Wie war das gleich wieder mit der Landeeinteilung?‘

Wenn die Ausbildung einigermaßen gefruchtet hat, so hat der frisch gebackene Pilot Position, Gegen,- Quer,- und Endanflug nicht als Schikane der Schule begriffen, sondern als Grundlage einer guten und sicheren Landung.

Wie aber ist eine Landeeinteilung im neuen Gelände zu fliegen? Wie ist sie festzulegen? Wer ist Ansprechpartner für gültige Aussagen diesbezüglich?

Doch zunächst allgemeiner gefragt:

Welche Funktion hat die Landeeinteilung überhaupt? Wozu das ganze, für den Laien (und leider auch für die meisten Flieger) kompliziert aussehende Verfahren?

  • Die Landeeinteilung hat die Funktion, Landebereitschaft anzuzeigen.
  • Sie dient dazu, hoch genug angeflogen, den Wind zu erfliegen und damit die eigene Landung sicherer durchzuführen.
  • Sie soll für alle Luftfahrzeugführer gleich durchgeführt werden, so dass die Flugroute für alle Beteiligten berechenbar ist und so gefährliche Annäherungen mit Kollisionsgefahr vermieden werden können.

Gerade diesen letzten, wichtigsten Anspruch kann die Landeeinteilung jedoch nur leisten wenn gewährleistet ist:

Die Landeeinteilung muss für alle Piloten bei allen Windverhältnissen eindeutig festzulegen sein. Das gilt besonders für Nullwind!

 

Jeglicher Spielraum des Piloten zur unterschiedlichen Interpretation ist daher zu vermeiden. Dies gilt besonders bei der Wahl der Position zur Landeeinteilung. So drehen in Abb.1 trotz gleicher Drehrichtung beide Piloten an der Position auf Kollisionskurs gegeneinander. Die Position, an der überschüssige Höhe abgebaut und der Wind erflogen wird, muss daher eindeutig für alle Piloten festgelegt werden, damit gefährliche Situationen gar nicht erst entstehen.

Was sagen die Flugregeln zur Lösung dieser Problematik?

Leider findet sich kein Hinweis über die Lage der Position. Allerdings finden sich für die weitere Durchführung der Landeeinteilung folgende Vorschriften:

Laut LuftVO gilt für den Flugbetrieb auf einem Flugplatz:

"Richtungsänderungen in der Platzrunde, beim Landeanflug und nach dem Start sind in Linkskurven auszuführen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen ist."

Für den Betrieb eines Gleitsegels oder Hängegleiter gilt bei der Flugbetriebsordnung:

"Der Landeanflug setzt sich zusammen aus Position, Gegen-, Quer- und Endanflug. Üblicherweise ist die Drehrichtung links herum."

Gibt es nun keine spezifischen Geländeauflagen ("andere Regelung"), so bedeutet das für den Luftsportgeräteführer, dass er eine Linksvolte zu fliegen hat.

In Abb. 2 und 3 erkennt man dabei unschwer die Problematik, die mit dieser unzureichenden Auflage verbunden ist:

Abb. 2 Abb.3

In Abbildung 2 fliegen alle Piloten eine Linksvolte (Null-Wind)... letztendlich allerdings im niedrigen Endanflug sogar auf Kollisionskurs !

Selbst der Pilot, der unangenehm schräg auf das Landefeld zufliegt verhält sich nicht falsch. Nirgendwo ist vorgeschrieben, dass die Anflugschenkel in irgendeiner Weise parallel zum Landegelände zu erfolgen haben......

Vorausgesetzt der Pilot möchte den Endanflug genau gegen den Wind setzen ergibt sich in Abbildung 3 ein ziemliches Landewirrwarr, das ebenfalls herauskommt, wenn der Wind leichten Schwankungen unterliegt oder jeder Pilot die Windverhältnisse anders interpretiert. Das innere Kopfschütteln beim Betrachten von Abb. 3 zeigt, dass man als Pilot schon jetzt die Anflugachsen gerne parallel zu Geländeleitlinien setzt und den damit verbundenen Seitenwind erst im Endanflug ausgleicht. Dieses ist jedoch nur eine stillschweigende Konvention erfahrener Piloten, keine Vorschrift und somit fehlinterpretierbar.

Die Landeeinteilung muss jedoch unbedingt eindeutig sein, um Kollisionen in Bodennähe nahezu ausschließen zu können. 

Wenn sich jeder Pilot eigene Regeln machten darf, ist das Risiko eines Unfalles sehr hoch. Wie man leicht sieht reicht die Linksvolte als Vorschrift dazu in keinster Weise aus, von der ungewissen Position der Position einmal ganz abgesehen.

In der "normalen" Fliegerei gibt es für jeden Flugplatz eine Landeordnung, und jeder Pilot muss sich vor seinem Flug um das Sichtanflugverfahren für die in Frage kommenden Plätze bemühen. Auf deutsch:

Es gibt eine Platzrunde und jeder Flieger muss sich daran halten.

Wie sieht es nun beim Drachen und Gleitschirmfliegen aus?

An vielen Fluggeländen in Deutschland findet man die verschiedensten Geländeauflagen, - viele allerdings ohne ausreichende Informationen zur Landeeinteilung, bzw. einer, die der von mir geforderten Eindeutigkeit nicht gerecht wird.

Als Beispiel mag hier die Landeordnung eines bekannten deutschen Flugberges dienen. (Abb.4) Schön symmetrisch aufgebaut, - auf den ersten Blick logisch durchdacht, doch mit meinen oben angeführten Argumenten überhaupt nicht in Einklang zu bringen.

Ich überlasse es dem Betrachter sich ein abschließendes Urteil über dererlei "Vorschriften" zu bilden.

Wie kommt man nun heraus aus der Misere?

Wir brauchen eine eindeutige Lage der Position und eine für alle Windrichtungen festgelegte Landeeinteilung, die möglichst wenig Spielraum für eine unterschiedliche Einschätzung des Piloten bietet.

Die Geländehalter sind aufgefordert in ihren Fluggeländen Landeeinteilungen genauestens festzulegen. Wünschenswert dabei wäre, wegen der unterschiedlichen Fluggeschwindigkeit von Gleitschirm und Drachen zwei getrennte Landeplätze bzw. zwei räumlich getrennte Landevolten auf den gleichen Landeplatz.

Wie müsste eine solche Landeordnung aussehen?

Für die Landevolte bei Gleitsegeln:

Die Position ist unabhängig von der Windrichtung und Windstärke am Landeplatz immer rechtwinklig zum geplanten Aufsetzpunkt (Mittelpunkt des Zielkreises) am selben Ort.

Über und tangential an dieser Position wird die Resthöhe mittels "Kreisen" aufgebraucht. Die Positionskreise sollten dabei "unangenehm dicht" ans Landefeld gesetzt werden, (das Landefeld wird dabei meist "angeschnitten"), der windbedingte Versatz durch luvseitiges Vorfliegen auszugleichen so, dass immer wieder die Position überflogen wird. Siehe Abb. 5 bei Null – Wind und Abb. 6 bei Gegenwind.

Abb.5 Abb.6

Diese Einteilung wird bei allen (hier im Beispiel) westlichem Windrichtungen geflogen. Bei östlichen Winden gilt sofort die Rechtsvolte (Abb. 7). In allen Zweifelsfällen, Wind aus Nord bzw. Süd ist eindeutig eine Voltenrichtung vorzuschreiben, das gilt auch für Null-Wind. Seitenwind ist in allen Fällen vom Gleitsegel erst im Endanflug auszugleichen.

Der anfliegende Pilot muss sich jetzt nur noch entscheiden, ob er die Landeeinteilung links herum oder rechts herum fliegen muss. (Wohlgemerkt, - diese Entscheidung darf ein Pilot nach vorhandener LuftVO und FBO in dieser Weise gar nicht treffen, sie muss vom Geländehalter vorher festgelegt worden sein. Ansonsten muss sich der Pilot stets an die vorgeschriebene Linksvolte halten)

Ein guter Geländehalter setzt die Position dabei bergseitig, d.h. zwischen Fluggelände und Landeplatz und sorgt dafür, dass je tiefer der Pilot in der Landeeinteilung fliegt, er desto eher von evt. Hindernissen (Stromleitungen, Baumreihen, Straßen.....) wegfliegt!! Häufig wird dies gegenteilig festgelegt.

Selbst mehrere Piloten auf gleicher Höhe können, sofern keine Positionsspiralen geflogen werden, einträchtig 180 oder 120 Grad versetzt neben bzw. hintereinander auf gleicher Höhe dieselbe abbauen weil, ja weil jeder in seiner Flugbahn berechenbar ist.

Es wäre allerdings angesagt die Kreise großzügig zu bemessen und genügend luvseitig vorzufliegen, dass ausreichend Abstand gewährleistet ist.

Beim Drachenfliegen hat der Pilot gerne einen längeren Gegenanflug. Die Position, rechtwinklig zum Landepunkt, ist dann oft zu nahe. Hier ist es durchaus sinnvoll für Rechts,- und Linksvolte unterschiedliche Lagen der Position zu wählen. Diese sollten jedoch räumlich gut voneinander getrennt sein. (Abb. 8)

Im Zweifelsfall sollte eine Geländevorschrift allerdings die Bedürfnisse der Hängegleiter über den der Gleitschirmflieger setzen, da Drachen in Bodennähe in ihrer Manövrierfähigkeit eingeschränkt sind.

Abb. 7 Abb.8

Da der DHV alle Gelände zulassen muss, hat er es meiner Meinung nach in der Vergangenheit versäumt, Zulassungen mit der Abgabe einer Geländeauflage mit einer "Flugplatzordnung" bzw. einem vorgeschriebenen Landeverfahren auf diesem Platz zu verknüpfen. Dieses Verfahren sollte in den allermeisten Fällen einheitlich sein wie in Abb. 7 oder Abb. 8 und nur in begründeten Ausnahmefällen eine andere Regelung zulassen.

Was soll sich ändern?

  1. Für neue Geländezulassungen für Fluggelände >300 Meter muss eine Landeplatzordnung eingereicht werden, die das Landeverfahren bei allen Windrichtungen regelt.

  2. Für alle bereits bestehenden Fluggelände ist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine entsprechende Ordnung vom Geländehalter nachzureichen.

  3. Das Landeverfahren sollte möglichst einheitlich geregelt sein (Abb. 7 und 8)

  4. Mit Ablauf der Erfassung aller Daten unter 1 und 2  könnte man, analog zum Flugplatztaschenbuch, alle Fluggelände Deutschlands erfassen und so allen Piloten wertvolle Geländeinformationen kompakt zur Verfügung stellen.

Wäre doch toll, - eine Auflistung aller Fluggebiete Deutschlands mit Skizzen zum Landeverfahren, Kontakttelefonnummern... und vieles mehr!

Ein entsprechender Antrag liegt dem DHV seit vielen Jahren vor. Dieser Artikel wurde übrigens vom Fly & Glide und vom Gleitschirm-Magazin nicht veröffentlicht.

- Scheint für die Allgemeinheit zu unwichtig zu sein ?

Kritikern dieses vorgeschlagenen Verfahrens sei gesagt, dass die fliegerische Freiheit aus Sicherheitsgründen in Bodennähe eingeschränkt sein muss. Vom machomäßigen bis zum Boden spiralen und anderen Kunststückchen möchte man sich jedoch ungern verabschieden, - sieht das Publikum doch erst dort so richtig, was für ein toller Flieger man ist.

Dass dererlei Flugvorführung den Flugneuling zur Nachahmung reizt und die vom Fluglehrer gelehrte Durchführung der Landeeinteilung zum Unsinn degradiert, interessiert die Flugelite dabei kaum. Jeder nimmt sich heraus was er will. Ehemalige Weltmeister packen direkt am Landepunkt ihren Schirm ein. Die deutsche Flugelite des Drachensports versperrt mit ihren Geräten manchmal stundenlang den Abbauplatz und die Endanflugachse der Gleitschirmflieger zum Landepunkt. Ein Tandem schießt in einer Kampfkurve ins Landefeld, drängt dabei einen Flugschüler aus dem Endanflug und wähnt sich im Recht......Alles ganz normal!

Normal allerdings auch, dass dann gelegentlich mal wieder einer auf der Strecke bleibt, der Boden etwas schneller als geplant kommt, die Flugshow am Landeplatz misslingt, - einer dem anderen mit gestreckten Beinen in die Seite "springt" und gelegentlich Leute in unterschiedlichen Landeeinteilungen auf Kollisionskurs gehen......

Aber, Hauptsache die Freiheit auf den letzten hundert Höhenmetern ist gewahrt und das Publikum schaut zu.

Macht's besser ! 

Ralf 

unten ein Vorschlag, wie ein solches Landeverfahren für ein Fluggelände umgesetzt wurde:

Dieses Blatt ist eine Seite in der 4-seitigen Geländeauflage des Buchenberges.

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