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Position und Landeeinteilung
Endlich hat der Flugschüler seine
Lizenz in der Tasche und darf alleine fliegen. Nach
den ersten Flügen im bekannten Gelände folgt dann
der große Flug im Unbekannten. Ein fremdes Gelände
lockt, und der Flugneuling muss zum ersten Mal sein
Gelerntes an einem neuen Flugberg umsetzen.
Wie war das gleich wieder mit der
Landeeinteilung?‘
Wenn die Ausbildung einigermaßen
gefruchtet hat, so hat der frisch gebackene Pilot
Position, Gegen,- Quer,- und Endanflug nicht als
Schikane der Schule begriffen, sondern als Grundlage
einer guten und sicheren Landung.
Wie aber ist eine Landeeinteilung
im neuen Gelände zu fliegen? Wie ist sie festzulegen?
Wer ist Ansprechpartner für gültige Aussagen
diesbezüglich?
Doch zunächst allgemeiner gefragt:
Welche Funktion hat die
Landeeinteilung überhaupt? Wozu das ganze, für den
Laien (und leider auch für die meisten Flieger)
kompliziert aussehende Verfahren?
- Die Landeeinteilung hat die Funktion,
Landebereitschaft anzuzeigen.
- Sie dient dazu, hoch genug angeflogen, den Wind
zu erfliegen und damit die eigene Landung sicherer
durchzuführen.
- Sie soll für alle Luftfahrzeugführer gleich
durchgeführt werden, so dass die Flugroute für
alle Beteiligten berechenbar ist und so
gefährliche Annäherungen mit Kollisionsgefahr
vermieden werden können.
Gerade diesen letzten, wichtigsten
Anspruch kann die Landeeinteilung jedoch nur leisten
wenn gewährleistet ist:
Die Landeeinteilung
muss für alle
Piloten bei allen Windverhältnissen eindeutig
festzulegen sein. Das gilt besonders für Nullwind!

Jeglicher Spielraum des Piloten zur
unterschiedlichen Interpretation ist daher zu
vermeiden. Dies gilt besonders bei der Wahl der
Position zur Landeeinteilung. So drehen in Abb.1 trotz
gleicher Drehrichtung beide Piloten an der Position
auf Kollisionskurs gegeneinander. Die Position, an der
überschüssige Höhe abgebaut und der Wind erflogen
wird, muss daher eindeutig für alle Piloten
festgelegt werden, damit gefährliche Situationen gar
nicht erst entstehen.
Was sagen die Flugregeln zur Lösung dieser
Problematik?
Leider findet sich kein Hinweis über die Lage
der Position. Allerdings finden sich für die weitere Durchführung
der Landeeinteilung folgende Vorschriften:
Laut LuftVO gilt für den Flugbetrieb auf einem
Flugplatz:
"Richtungsänderungen
in der Platzrunde, beim Landeanflug und nach dem Start sind in
Linkskurven auszuführen, sofern nicht eine andere Regelung
getroffen ist."
Für den Betrieb eines Gleitsegels oder
Hängegleiter gilt bei der Flugbetriebsordnung:
"Der Landeanflug setzt
sich zusammen aus Position, Gegen-, Quer- und Endanflug.
Üblicherweise ist die Drehrichtung links herum."
Gibt es nun keine spezifischen Geländeauflagen
("andere Regelung"), so bedeutet das für den
Luftsportgeräteführer, dass er eine Linksvolte zu fliegen hat.
In Abb. 2 und 3 erkennt man dabei unschwer die
Problematik, die mit dieser unzureichenden Auflage verbunden ist:
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| Abb. 2 |
Abb.3 |
In Abbildung 2 fliegen alle Piloten
eine Linksvolte (Null-Wind)... letztendlich allerdings
im niedrigen Endanflug sogar auf Kollisionskurs !
Selbst der Pilot, der unangenehm schräg auf das
Landefeld zufliegt verhält sich nicht falsch. Nirgendwo ist
vorgeschrieben, dass die Anflugschenkel in irgendeiner Weise
parallel zum Landegelände zu erfolgen haben......
Vorausgesetzt der Pilot möchte den Endanflug
genau gegen den Wind setzen ergibt sich in Abbildung 3 ein
ziemliches Landewirrwarr, das ebenfalls herauskommt, wenn der Wind
leichten Schwankungen unterliegt oder jeder Pilot die
Windverhältnisse anders interpretiert. Das innere Kopfschütteln
beim Betrachten von Abb. 3 zeigt, dass man als Pilot schon jetzt die
Anflugachsen gerne parallel zu Geländeleitlinien setzt und den
damit verbundenen Seitenwind erst im Endanflug ausgleicht. Dieses
ist jedoch nur eine stillschweigende Konvention erfahrener Piloten,
keine Vorschrift und somit fehlinterpretierbar.
Die Landeeinteilung muss jedoch unbedingt
eindeutig sein, um Kollisionen in Bodennähe nahezu ausschließen zu
können.
Wenn sich jeder Pilot eigene Regeln
machten darf, ist das Risiko eines Unfalles sehr hoch.
Wie man leicht sieht reicht die Linksvolte als
Vorschrift dazu in keinster Weise aus, von der
ungewissen Position der Position einmal ganz
abgesehen.
In der "normalen" Fliegerei gibt es
für jeden Flugplatz eine Landeordnung, und jeder Pilot muss sich
vor seinem Flug um das Sichtanflugverfahren für die in Frage
kommenden Plätze bemühen. Auf deutsch:
Es gibt eine Platzrunde und jeder Flieger muss
sich daran halten.
Wie sieht es nun beim Drachen und
Gleitschirmfliegen aus?
An vielen Fluggeländen in Deutschland findet man
die verschiedensten Geländeauflagen, - viele allerdings ohne
ausreichende Informationen zur Landeeinteilung, bzw. einer, die der
von mir geforderten Eindeutigkeit nicht gerecht wird.
Als Beispiel mag hier die Landeordnung eines
bekannten deutschen Flugberges dienen. (Abb.4) Schön symmetrisch
aufgebaut, - auf den ersten Blick logisch durchdacht, doch mit
meinen oben angeführten Argumenten überhaupt nicht in Einklang zu
bringen.
Ich überlasse es dem Betrachter sich ein
abschließendes Urteil über dererlei "Vorschriften" zu
bilden.
Wie kommt man nun heraus aus der Misere?
Wir brauchen eine eindeutige Lage der Position
und eine für alle Windrichtungen festgelegte Landeeinteilung, die
möglichst wenig Spielraum für eine unterschiedliche Einschätzung
des Piloten bietet.
Die Geländehalter sind aufgefordert in ihren
Fluggeländen Landeeinteilungen genauestens festzulegen.
Wünschenswert dabei wäre, wegen der unterschiedlichen
Fluggeschwindigkeit von Gleitschirm und Drachen zwei getrennte
Landeplätze bzw. zwei räumlich getrennte Landevolten auf den
gleichen Landeplatz.
Wie müsste eine solche Landeordnung aussehen?
Für die Landevolte bei Gleitsegeln:
Die Position ist unabhängig von der Windrichtung
und Windstärke am Landeplatz immer rechtwinklig zum geplanten
Aufsetzpunkt (Mittelpunkt des Zielkreises) am selben Ort.
Über und tangential an dieser Position wird die
Resthöhe mittels "Kreisen" aufgebraucht. Die
Positionskreise sollten dabei "unangenehm dicht" ans
Landefeld gesetzt werden, (das Landefeld wird dabei meist
"angeschnitten"), der windbedingte Versatz durch
luvseitiges Vorfliegen auszugleichen so, dass immer wieder die
Position überflogen wird. Siehe Abb. 5 bei Null – Wind und Abb. 6
bei Gegenwind.
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| Abb.5 |
Abb.6 |
Diese Einteilung wird bei allen (hier im
Beispiel) westlichem Windrichtungen geflogen. Bei östlichen Winden
gilt sofort die Rechtsvolte (Abb. 7). In allen Zweifelsfällen, Wind
aus Nord bzw. Süd ist eindeutig eine Voltenrichtung vorzuschreiben,
das gilt auch für Null-Wind. Seitenwind ist in allen Fällen vom
Gleitsegel erst im Endanflug auszugleichen.
Der anfliegende Pilot muss sich jetzt nur noch
entscheiden, ob er die Landeeinteilung links herum oder rechts herum
fliegen muss. (Wohlgemerkt, - diese Entscheidung darf ein Pilot nach
vorhandener LuftVO und FBO in dieser Weise gar nicht treffen, sie muss vom Geländehalter vorher festgelegt worden sein. Ansonsten
muss sich der Pilot stets an die vorgeschriebene Linksvolte halten)
Ein guter Geländehalter setzt die Position dabei
bergseitig, d.h. zwischen Fluggelände und Landeplatz und sorgt
dafür, dass je tiefer der Pilot in der Landeeinteilung fliegt, er
desto eher von evt. Hindernissen (Stromleitungen, Baumreihen,
Straßen.....) wegfliegt!! Häufig wird dies gegenteilig festgelegt.
Selbst mehrere Piloten auf gleicher Höhe
können, sofern keine Positionsspiralen geflogen werden,
einträchtig 180 oder 120 Grad versetzt neben bzw. hintereinander
auf gleicher Höhe dieselbe abbauen weil, ja weil jeder in seiner
Flugbahn berechenbar ist.
Es wäre allerdings angesagt die Kreise
großzügig zu bemessen und genügend luvseitig vorzufliegen, dass
ausreichend Abstand gewährleistet ist.
Beim Drachenfliegen hat der Pilot gerne einen
längeren Gegenanflug. Die Position, rechtwinklig zum Landepunkt,
ist dann oft zu nahe. Hier ist es durchaus sinnvoll für Rechts,-
und Linksvolte unterschiedliche Lagen der Position zu wählen. Diese
sollten jedoch räumlich gut voneinander getrennt sein. (Abb. 8)
Im Zweifelsfall sollte eine Geländevorschrift
allerdings die Bedürfnisse der Hängegleiter über den der
Gleitschirmflieger setzen, da Drachen in Bodennähe in ihrer
Manövrierfähigkeit eingeschränkt sind.
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| Abb. 7 |
Abb.8 |
Da der DHV alle Gelände zulassen muss, hat er es
meiner Meinung nach in der Vergangenheit versäumt, Zulassungen mit
der Abgabe einer Geländeauflage mit einer
"Flugplatzordnung" bzw. einem vorgeschriebenen
Landeverfahren auf diesem Platz zu verknüpfen. Dieses Verfahren
sollte in den allermeisten Fällen einheitlich sein wie in Abb. 7
oder Abb. 8 und nur in begründeten Ausnahmefällen eine andere
Regelung zulassen.
Was soll sich ändern?
-
Für neue Geländezulassungen für
Fluggelände >300 Meter muss eine
Landeplatzordnung eingereicht werden, die das
Landeverfahren bei allen Windrichtungen regelt.
-
Für alle bereits bestehenden
Fluggelände ist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
eine entsprechende Ordnung vom Geländehalter
nachzureichen.
-
Das Landeverfahren sollte
möglichst einheitlich geregelt sein (Abb. 7 und
8)
-
Mit Ablauf der Erfassung aller
Daten unter 1 und 2 könnte man, analog zum
Flugplatztaschenbuch, alle Fluggelände
Deutschlands erfassen und so allen Piloten
wertvolle Geländeinformationen kompakt zur
Verfügung stellen.
Wäre doch toll, - eine Auflistung
aller Fluggebiete Deutschlands mit Skizzen zum
Landeverfahren, Kontakttelefonnummern... und vieles
mehr!
Ein entsprechender Antrag liegt dem DHV seit
vielen Jahren vor. Dieser Artikel wurde übrigens vom Fly &
Glide und vom Gleitschirm-Magazin nicht veröffentlicht.
- Scheint für die Allgemeinheit zu unwichtig zu
sein ?
Kritikern dieses vorgeschlagenen Verfahrens sei
gesagt, dass die fliegerische Freiheit aus Sicherheitsgründen in
Bodennähe eingeschränkt sein muss. Vom machomäßigen bis zum
Boden spiralen und anderen Kunststückchen möchte man sich jedoch
ungern verabschieden, - sieht das Publikum doch erst dort so
richtig, was für ein toller Flieger man ist.
Dass dererlei Flugvorführung den Flugneuling zur
Nachahmung reizt und die vom Fluglehrer gelehrte Durchführung der
Landeeinteilung zum Unsinn degradiert, interessiert die Flugelite
dabei kaum. Jeder nimmt sich heraus was er will. Ehemalige
Weltmeister packen direkt am Landepunkt ihren Schirm ein. Die
deutsche Flugelite des Drachensports versperrt mit ihren Geräten
manchmal stundenlang den Abbauplatz und die Endanflugachse der
Gleitschirmflieger zum Landepunkt. Ein Tandem schießt in einer
Kampfkurve ins Landefeld, drängt dabei einen Flugschüler aus dem
Endanflug und wähnt sich im Recht......Alles ganz normal!
Normal allerdings auch, dass dann gelegentlich
mal wieder einer auf der Strecke bleibt, der Boden etwas schneller
als geplant kommt, die Flugshow am Landeplatz misslingt, - einer dem
anderen mit gestreckten Beinen in die Seite "springt" und
gelegentlich Leute in unterschiedlichen Landeeinteilungen auf
Kollisionskurs gehen......
Aber, Hauptsache die Freiheit auf den
letzten hundert Höhenmetern ist gewahrt und das Publikum schaut zu.
Macht's besser
!
Ralf
unten ein
Vorschlag, wie ein solches Landeverfahren für ein
Fluggelände umgesetzt wurde:
Dieses Blatt ist eine Seite in der
4-seitigen Geländeauflage des Buchenberges.
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