Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ein] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Wir werden Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang des solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich zurückzuzahlen.

Bei nachweislicher Rücktrittserklärung von einem Kurs oder einer Flugreise die spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn erfolgt ist, erhält der Teilnehmer 50 Prozent der berechneten Kursgebühren zurückerstattet. Bei nachweislicher Rücktrittserklärung die spätestens 4 Wochen vor Kurs-, Reisebeginn erfolgt, werden 25 Prozent der Kursgebühren zurückerstattet. Bei einem späteren Rücktritt werden die Kurs- bzw. Flugreisegebühren voll berechnet.


AGBs

Die Ausbildung in den Kursen Teil 1-3 hat vorwiegend die theoretische und praktische Schulung für den deutschen Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer, Erlaubnis Gleitschirmfliegen (A-Schein) zum Ziel. Schulungen für z.B. Zusatzberechtigungen/Erweiterungen des Luftfahrerscheines (für Überlandflüge) erfolgen bei den verschiedenen Kursen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung. Die Vorschriften der Gleitschirm-Schule und des Gleitschirm-Clubs, sowie die Bestimmungen der zuständigen Behörden und Verbände werden grundsätzlich anerkannt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich über die Vorschriften und Bestimmungen ggf. selbst zu informieren und seine theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten.

Aus Sicherheitsgründen und um einen geordneten Ausbildungsablauf zu gewährleisten, kann ein Teilnehmer aus dem laufenden Schulungs­programm/Kurs ausscheiden, wenn er einen für die Ausbildung wichtigen Schulungsabschnitt versäumt.

Nachschulungen oder Kurswiederholungen aufgrund nicht fliegbarer Witterungsverhältnisse (z. B. Regen, zu starker Wind) werden im Rahmen der Kulanz kostengünstig angeboten und sind spätestens 8 Monate nach dem betreffenden Kurs wahrzunehmen. Die Teilnahme ist nur bei freien Kursplätzen und im Rahmen eines der laufenden Kurse möglich und wird mit 50,- Euro pro Kurstag berechnet. Bei Verwendung einer von uns erworbenen Gleitschirm-Ausrüstung (kompletten Ausrüstung) werden pro Tag nur 20,- Euro berechnet. Die Teilnahme erfolgt bei einem der laufenden Kurse. Kursteilnahmen nach mehr als 8 Monaten Ausbildungsunterbrechung werden mit der jeweils vollen Kursgebühr berechnet. Alle anderen Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der 1. DAeC Gleitschirm-Schule Heinz Fischer GmbH.

Auf den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- Versicherung wird ausdrücklich hingewiesen, damit bei Eintritt eines nicht abwendbaren Ereignisses, welches eine komplette oder teilweise Kursteilnahme nicht möglich macht, eine Erstattung der Kurs,- Reisekostengebühren/Gästezimmer­kosten, etc. möglich ist.


Die theoretischen und praktischen Prüfungen für den Erwerb einer Flugberechtigung (z.B. "A-Schein") sind kein offizieller Bestandteil der Kurse, werden aber durch uns angeboten und organisiert. Zusätzliche Schulungen, die nach einer nicht erfolgreichen Prüfung notwendig werden, sind in den Kursgebühren nicht enthalten.

Kann aus wichtigem Grunde ein Kurs oder Weiterschulung nicht stattfinden und können einzelne Schulungstage eines Kurses, aufgrund z.B. Krankheit eines Gleitschirm-Lehrers oder aus sonstigen organisatorischen Gründen nicht durchgeführt werden, so erhält der Teilnehmer einen Ersatztermin für den ausgefallenen Kurs, bzw. die ausgefallenen Kurstage. Einen weiteren Anspruch kann der Teilnehmer nicht geltend machen; dies betrifft vor allem Ersatzansprüche für Reisebuchungen, Zimmerreservierungen, Fahrtkosten, Urlaubsregelungen, etc ..

Schulungsteilnehmer oder Teilnehmer eines Lehrganges, etc., die den Anweisungen der Gleitschirm-Lehrer oder des eingesetzten Personals nicht unverzüglich nachkommen, können sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen erfolgt im Regelfall ein sofortiger Ausschluss von jeder weiteren Teilnahme am Kurs oder Lehrgang. Eine Rückerstattung der Kurs- oder Teilnahmegebühren erfolgt in einem solchen Fall nicht. Jeder Schulungsteilnehmer und jeder Teilnehmer eines sonstigen Lehrganges nimmt auf eigenes Risiko und Gefahr an der jeweiligen Maßnahme teil. Die Gleitschirm-Schule, der Gleitschirm-Club und das eingesetzte Personal haften nur für Schäden, die im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind. Jede darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, unabhängig von Ursachen und Art des Ereignisses.

Jeder Teilnehmer bei einer Schulung oder eines sonstigen Lehrganges, etc., haftet für alle Schäden, die er fahrlässig am Ausbildungsgerät, Leihgerät oder sonstwo verursacht. Der Verlust eines Ausrüstungsgegenstandes ist in je­dem Fall zu ersetzen.

Die Verwendung einer eigenen Gleitschirm-Ausrüstung während der Kurse, etc. muss vom Ausbildungsleiter/Geschäftsführer ausdrücklich genehmigt werden. Aus Sicherheitsgründen werden nur Gleitschirm-Ausrüstungen akzeptiert, die eine komplette Sicherheits­ und Flugtüchtigkeitsüberprüfung der 1.DAeC-Gleitschirm-Schule ohne Beanstandung durchlaufen haben und der Kursteilnehmer die Ausrüstung innerhalb der letzten 24 Monate bei der 1. DAeC-Gleitschirm-Schule käuflich erworben hat. Schulungsteilnehmer, die eine Gleitschirm-Schulungs-Ausrüstung (Leih-Ausrüstung) der 1. DAeC-Gleitschirm-Schule verwenden, sind im Rahmen der gesetzlichen Luftfahrt-Haftpflicht mitversichert.

Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung zum Kurs, etc., dass er die körperlichen und geistigen Vorausset­zungen für die Teilnahme erfüllt und an keiner körperlichen oder geistigen Krankheit leidet, die einer Teilnahme entgegensteht.

Der Kauf von Gleitschirm-Ausrüstungen und Zubehör, einschließlich sonstiger Artikel, wie z.B. Bücher, Videos, etc. ist vom Umtausch ausgeschlossen. Gleitschirm-Ausrüstungen werden im Regelfall vor dem Verkauf eingeflogen, Zubehör auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft. Eine Minderung des Kaufpreises aufgrund dieser Funktionsüberprüfungen kann nicht erfolgen; dies gilt auch für eingeflogene Gleitschirm-Ausrüstungen, wenn z.B. durch das Einfliegen Gebrauchtspuren erkennbar sind. Für den ordnungsgemäßen Einsatz der Gleitschirm-Ausrüstung, des Zubehörs oder sonstiger Artikel, haftet alleine der Käufer.

Bei Bestellungen von Gleitschirm-Ausrüstungen, Zubehör, etc. gilt immer der zum Liefertermin mögliche Standard, der durch die entsprechenden Lieferangebote möglich ist. Die üblichen Abweichungen und möglichen Änderungen bei den Produkten werden, soweit dies durch die Herstellung bedingt ist, akzeptiert. Dies gilt grundsätzlich für alle produktionsbedingten Änderungen, auch ohne Rücksprache oder Hinweise beim Verkauf. Wird nicht ausdrücklich ein Farbwunsch, bzw. eine Ausführung schriftlich vereinbart, so gelten die Ausführun­gen der zum Zeitpunkt der Auslieferbarkeit erhältlichen Waren. Alle Lieferungen erfolgen zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers.

Alle Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der 1. DAeC Gleitschirm-Schule Heinz Fischer GmbH. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 87629 Füssen im Allgäu.